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Aktuell wird in einer Betrugswarnung, vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt, das Datum in Verträgen abzukürzen.

Betrüger nutzen die Abkürzung „20“ aktuell aus und ändern dies nachträglich in „2018“ oder „2019“. Damit geben Betrüger vor, dass ein Vertrag schon länger besteht und damit eine höhere Vertragssume oder Schadenersatz geltend gemacht wird.

Auch wird damit ein etwaiges Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht bestritten.

Dies stellt zwar den Tatbestand des Betrugs bzw. Urkundenfälschung dar, aber läßt sich im Zweifelsfall oft nur schwierig nachweisen.

Daher wird geraten das Vertragsdatum bzw. Unterschriftsdatum in Verträgen immer vollständig auszuschreiben.

So schützen Sie sich auf künftig vor eventuellem Ärger.

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