Das Gratis Magazin für Unternehmer

WKÖ-Scheichelbauer-Schuster: Verordnung gibt Startschuss, damit Handwerk und Gewerbe wieder für seine Kunden da sein darf!

Klare Hygiene- und Sicherheitsregeln für Friseure sowie Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Nagelstudios, Piercer, Tätowierer, Visagisten und Heilmasseure

Wien (OTS) – „Die nun vorliegende neue Verordnung des Gesundheitsministeriums gibt den Startschuss, damit die Gewerbe- und Handwerksbetriebe wieder im vollen Umfang für ihre Kunden da sein dürfen. Für Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure hat das Warten nun ein Ende“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Festgelegt wurde, dass Kunden beim Betreten eines Geschäftslokals einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Dies gilt auch für UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen. Gültig ist auch die nun neu vorgeschriebene Quadratmeter-Regelung, wonach sich nur ein Kunde pro 10 m2 im Geschäftslokal aufhalten darf.

„Gleichzeitig sieht die Verordnung vor, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren ist, wenn der Schutzabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann. Unsere qualifizierte Ausbildung in Österreich kommt uns hier zu Gute! Speziell in den Branchen, welche direkt am Menschen arbeiten, war und ist Hygiene von besonderer Bedeutung und bietet auch jetzt im Umgang mit dem Virus die Basis für den besonderen Schutz der Mitarbeiter und Kunden“, so Scheichelbauer-Schuster. Gleichzeitig kommt es auch für jene Betriebe, die etwa Montagetätigkeiten durchführen oder auf Baustellen arbeiten, zu einer Neuregelung bei der An- und Abfahrt. Künftig können unter Verwendung einer Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung in jeder Sitzreihe, einschließlich dem Lenker, zwei Personen befördert werden.

Für die heimischen Friseure bedeutet dies konkret, dass in den Salons folgende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen empfohlen werden: Händewaschen nach jedem Kundenkontakt, regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen, Kontaktflächen sowie Bürsten, Pinsel und Föhnen sowie Scheren, Schneidewerkzeugen und Kämmen nach jedem Kunden sowie entsprechende Schulung der MitarbeiterInnen in den notwendigen Hygienemaßnahmen. Gesichtsvisiere sind als adäquater Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz erlaubt. „Der Mai ist für unsere Friseure der Monat X, viele sind für die ersten Wochen gut gebucht. Das bedeutet, dass dies auch gleichzeitig die Nagelprobe dafür ist, wie sich die gesetzten Maßnahmen in der Praxis bewähren“, sagt der Bundesinnungsmeister der Friseure, Wolfgang Eder. Die Empfehlung an die Betriebe lautet zudem – da wo noch nicht vorhanden – digitale Buchungssysteme anzubieten.

Auch Österreichs Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Nagelstudios, Piercer und Tätowierer, Visagisten und Heilmasseure stehen mit Anfang Mai in den Startlöchern. Aus Sicht von Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig wird die Branche „aufgrund der schon bisher sehr hohen Hygienestandards aus den ohnehin geltenden Ausübungsregeln routiniert in die neue Zeit starten“: „Europaweit werden wir dafür beneidet und sind nun wieder auf unserem Top-Niveau für alle KundInnen und PatientInnen tätig! Natürlich werden sich alle Beteiligten an neue Abläufe anpassen müssen, weswegen wir schon jetzt Danke für Ihre Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung aller Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen sagen!“(PWK186/us)

Rückfragen und Kontakt